Allgemeine Geschäftsbedingungen

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A. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Island Glow, Hahnstraße 68, 60528 Frankfurt am Main (nachfolgend "Auftragnehmer"), und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber") über Reinigungs- und damit verbundene Dienstleistungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein Angebot des Auftraggebers schriftlich oder in Textform bestätigt oder mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Maßgebliches Recht ist das deutsche Recht. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.

B. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Darin werden Art, Umfang, Häufigkeit und Ort der Reinigungsleistungen beschrieben. Änderungen des Leistungsumfangs sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags geeignete Subunternehmer einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt in diesem Fall gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

C. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Reinigungspersonal des Auftragnehmers zu den vereinbarten Zeiten ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten hat. Soweit erforderlich, stellt der Auftraggeber geeignete Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom) kostenfrei zur Verfügung. Mängel oder Schäden an Einrichtungsgegenständen, Böden oder anderen Oberflächen, die vor Beginn der Reinigung bestehen, sind dem Auftragnehmer vor Leistungsbeginn mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber diese Mitteilung, kann er spätere Schadenersatzansprüche insoweit nicht geltend machen.

D. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB fällig. Preisanpassungen für laufende Verträge werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

E. Haftung und Schadensersatz

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch seine Mitarbeiter oder Subunternehmer verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit betroffen sind. Für Schäden an Gegenständen des Auftraggebers, die dieser nicht vor Leistungsbeginn als vorgeschädigt gemeldet hat, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, wenn der Schaden auf die vorhandene Vorschädigung zurückzuführen ist.

Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Auftragnehmer für Schäden, die durch unzureichende Mitwirkung, fehlerhafte Angaben oder das Vorenthalten von sicherheitsrelevanten Informationen entstehen.

F. Kündigung

Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Laufzeit vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist oder der Zugang zu den Räumlichkeiten wiederholt verweigert wird.

G. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.